Urkundenbestellung

Das Kirchenchorwerk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens verleiht Urkunden an langjährige Chormitglieder.
Die Gedenkblätter werden kostenlos ausgestellt, müssen aber rechtzeitig – spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Überreichungstermin – bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

Aktive Sängerinnen und Sänger unserer Kirchenchöre können für 25, 40, 50 und 60 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden.
Ab dann werden weitere Urkunden in Abständen von fünf Jahren verliehen.

Folgende Zuständigkeiten gibt es: 
25 Jahre – KMD des jeweiligen Kirchenbezirkes (bitte direkt dort beantragen!)
40 Jahre – Landesobmann des Kirchenchorwerkes
50 Jahre – Landesbischof der Ev.-Luth. Landeskirche
ab 60 Jahre – Landesobmann des Kirchenchorwerkes

-> Die Urkunden für 40, 50 und 60 Jahre können telefonisch oder per Mail über die Geschäftsstelle beantragt werden:
0351 3186440 / kirchenchorwerk.sachsens@evlks.de
Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Bitte teilen Sie uns folgende Daten mit:
-Name des Jubilars/der Jubilarin
-Jahreszahl des Jubiläums
-Name des Chores
-Adresse, an wen die Urkunde geschickt werden soll